

Corona-Infos für Delitzsch, 17. Juli 2020
Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 18. Juli
Kurz vor ihrem Inkrafttreten hat der Freistaat Sachsen die neue
Corona-Schutz-Verordnung online gestellt. Sie finden die Verordnung und eine
Zusammenfassung sowie die neue Allgemeinverfügung Hygiene auch auf:
https://www.delitzsch.de/Corona_Schutz_Verordnung_ab_18072020
Direktlink zum neuen Bußgeldkatalog des Freistaates:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-7199
Neue Allgemeinverfügung für Kitas und Schulen gilt ab 18. Juli
Kurz vor ihrem Inkrafttreten hat der Freistaat Sachsen die neue
Allgemeinverfügung für Kitas und Schulen online gestellt. Sie finden die
Allgemeinverfügung und eine Zusammenfassung sowie ein Muster-Gesundheitsformular
auch auf:
https://www.delitzsch.de/av_kitas_schulen_ab_18072020
Freistaat Sachsen: Hilfestellungen zu Allgemeinverfügungen und
Corona-Verordnungen online und telefonisch
FAQ des Sozialministeriums (Antworten auf häufig gestellte Fragen):
https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
Hotline des Sozialministeriums: 0800 100 0214 (Fragen zur
Corona-Schutz-Verordnung sowie zur Allgemeinverfügung zur Anordnung von
Hygieneauflagen: Montag bis Freitag 11 bis 15 Uhr, außer Feiertage. Fragen zu
weiteren Themen: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr, außer Feiertage)
Hinweise zur Urlaubsplanung
Das Robert-Koch-Institut weist hier die internationalen Risikogebiete aus:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Einreisende nach Deutschland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor
Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht laut Sächsischer
Quarantäne-Verordnung für 14 Tage die Pflicht zur Absonderung.
Ausgenommen sind nach der neuesten Änderung der Quarantäne-Verordnung Personen,
die über einen ärztlichen Befund in deutscher oder in englischer Sprache
verfügen, aus dem sich ergibt, dass eine molekular-biologische Testung, die in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, oder einem sonstigen vom
Robert-Koch-Institut anerkannten Staat durchgeführt wurde, keine Anhaltspunkte
für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben hat.
Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland vorgenommen worden sein.
Reisende aus einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland gelten laut
dem Deutschen Städtetag nicht als ansteckungsverdächtig, soweit sie die
Beschränkungen in dem besonders betroffenen Gebiet eingehalten haben.
Landkreis Nordsachsen: Hotline für Reiserückkehrer und Personen mit
Symptomen
Wer über Atemprobleme klagt, zudem zur Risikogruppe zählt oder Kontakt mit einer
nachweislich an Corona erkrankten Person hatte, muss sich telefonisch beim
Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen melden.
Das gilt auch für Personen, die aus dem Ausland einreisen und gar keine Symptome
haben.
Die Corona-Hotline des Landkreises ist montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr und
freitags 8 bis 13 Uhr telefonisch unter 03421 758-5555 und -5556 erreichbar.
PM: Stadt Delitzsch/ die Redaktion
Bildquelle: HFR